TF Versicherungs- Vermögens GmbH
Buchberg 14
8274 Buch St. Magdalena
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der österreichischen Vermögensberater (ABG)
Beschlossen von den Vermögensberatern in der WKÖ im September 2009
für
TF Versicherungs- Vermögensberatungs GmbH
8274 Buch bei Hartberg, Buchberg 14
(im folgenden "Vermögensberatung/Finanzberatung")
Präambel
Die TF Versicherungs- Vermögensberatungs GmbH (kurz genannt TF GmbH), hat die Gewerbeberechtigung als "gewerblicher Vermögensberater".
Der gewerbliche Vermögensberater ist zur Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung berechtigt.
Er ist auch berechtigt zur Vermittlung von:
a) Veranlagungen und Investitationen (ausgenommen sind wiederrum Finanzinstrumente).
b) Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen.
§ 1
Geltungsbereich
Abs.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (m folgenden "AGB") sind auf die Rechtsbeziehungen zwischen TFGmbH und dem Kunden anzuwenden.
Abs.2
Kunden von TF GmbH können sowohl inländische als auch ausländische natürliche und juristische Personen sein. Sofern der Kunde eine juristische Person ist, ist dem Kundenprofil der Nachweis der Vertretungsbefugnis der zeichnenden Person beizufügen. Natürliche Personen haben einen Identitätsnachweis zu erbringen. Die TF GmbH hat in diesem Zusammenhang folgende Daten aufzunehmen: die Ausstellungsbehörde, das Ausstellungsdatum sowie die Nummer des Identitätsnachweises und allenfalls des Nachweises der Vertretungsbefugnis der zeichenden Person eines Unternehmens.
Abs.3
Ist der Kunde Verbraucher im Sinn von § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gelten die AGB nur insoweit, als nicht zwingenden Bestimmungen des KSchG entgegenstehen.
§ 2
Pflichten des Kunden
Abs.1
Der Kunde ist verpflichtet, der TF GmbH alle für die Ausführung der jeweiligen Vermögens- Finanzierungsberatung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und die TF GmbH von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistung von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen (Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht). Der Kunde ist insbesondre verpflichtet, gewissenhaft und wahrheitsgetreu in eigenen Interesse Angaben über sine Erfahrungen in der Veranlagung und Finanzierung zu machen.
Abs.2
Darüber hinaus hat der Kunde alle seine Person betreffenden Änderungen (zB Namens- oder Adressänderung), sowie auch alle anderen Änderungen (Kapitaldeckung, Risikoerhöhungen etc.), die Auswirkungen auf das Anlageverhalten und die Vermögensverhältnisse haben können, unverzüglich der TF GmbH schriftlich mitzuteilen.
Abs.3
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm gestellter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bzw. keinen Anspruch auf eine Veranlagung bewirkt. Die entsprechenden Aufträge bedürfen der Annahme durch den anderen Vertragspartner (d.h. Fonds, Banken, Versicherungsgesellschaften etc.). Der Kunde verpflichtet sich an die TF GmbH ausschließlich Gelder zur Veranlagung weiterzuleiten, die nicht aus Quellen im Sinne der Bestimmungen über die Geldwäsche stammen.
Abs.4
Der Kunde erteilt gemäß § 107 TKG seine Zustimmung, über Produktinformationen und ähnliche für eine Veranlagung interessanten Informationen, telefonisch, per E-Mail, per SMS oder per Fax von TF GmbH kontaktiert zu werden. Der Kunde hat das Recht, jederzeit seine Zustimmung schriftlich zu wiederrufen.
§ 3
Leistungsinhalt der TF GmbH
Abs.1
Die TF GmbH berät und betreut den Kunden, nimmt aber "keine Vermögensverwaltung" vor. Eine Verwaltung von veranlagten Werten ist jedenfalls ausgeschlossen.
Abs.2
Es wird gemeinsam mit den Kunden ein Kunden- bzw. Anlageprofil erstellt und den Kunden über allgemeine Risiken sowie über spezielle in Zusammenhang mit der vom Kunden gewählten Anlageform stehende Risiken ausreichend informiert. Im Interesse des Kunden erstellt die TF GmbH aufgrund der angegebenen Ziele und Informationen ein Veranlagungskonzept.
Der Kunde bestätigt den Erhalt der AGB, der Belehrung über seine Rücktrittsrechte und deren Erläuterung und der Risikohinweise. Der Kunde bestätigt dort, dass keine weiteren Geschäfte daran gekoppelt wurden.
Der Berater der TF GmbH hat keine Inkassobefugnis und keine Befugnis, von den Geschäftsbedingungen und Risikohinweisen abweichende Zusagen (mündlich) zu machen.
§ 4
Haftung
Abs.1
Das Unternehmen TF GmbH haftet für Schäden vom Kunden, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von der TF GmbH/Berater verursacht worden sind. Die Haftung für Schäden, die bloß leicht fahrlässig verursacht worden sind, wird ausgeschlossen.
Abs.2
Die TF GmbH haftet für entgangenen Gewinn nur, wenn es den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Abs.3
Die Haftung der TF GmbH ist bei Kunden, die nicht Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, ist mit der Höhe der gesetzlichen abzuschließenden Berufshaftpflichtversicherung nach dem WAG begrenzt.
Abs.4
Ferner trifft die TF GmbH keine Haftung, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 3 der AGB vernachlässigt oder Kündigungsfristen gemäß Punkt 18 der AGB entstehen, die weder auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der TF GmbH zurückzuführen sind.
Abs.5
Die TF GmbH nimmt an keiner Entschädigungseinrichtung iS des § 23b WAG teil, da dieser als Berater und Vermitter kein Kundenvermögen verwaltet und dieses keinem Zugriff von TF GmbH unterliegt.
§ 5
Entgeltanspruch
Abs.1
Sämtliche von der TF GmbH erbrachten Leistungen, wie insbesondere Erstellung eines für den Kunden optimalen Konzeptes, Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen, Besprechungen mit Depotbanken, Banken etc. - werden entweder nach Zeitaufwand bei einen Stundensatz von EUR ..... Oder gemäß den KHR 2005 - Kalkulations- und Honorarrichtlinien 2005 des Fachverbandes der Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich verrechnet.
Abs.2
Das Honorar gemäß 5.1 ist unverzüglich nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig ohne jeglichen Abzug.
Abs.3
Für den Fall des Zahlungsverzugs des Kunden schuldet dieser Verzugszinsen in der Höhe von 5 (fünf) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch neun Prozentpunkte, per anno.
§ 6
Bankgeheimnis und Datenschutz
Abs.1
Festgehalten wird, dass gemäß § 38 BWG alle Informationen und Daten des Kunden, die der Vermögensberatung, dessen Gesellschaftern, Beschäftigten oder sonst für die Vermögensberatung tätigen Personen ausschließlich aufgrund der Geschäftsverbindung mit dem Kunden - auf welche Weise auch immer (zB Mündlich) - bekannt, anvertraut oder sonst zugänglich werden (im Folgenden kurz "Informationen"), geheim zu halten und nicht zu offenbaren oder zu verwerten sind. Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses besteht allerdings in den in § 38 Abs.2 BWG angeführten Fällen nicht.
Abs.2
Der Kunde stimmt ausdrücklich einer Verarbeitung und Verwendung seiner Daten, wie im Kunden- bzw. Anlageprofiel festgehalten, durch die Vermögensberatung zu, soweit diese Datenverwendung für die (effiziente) Erfüllung der Vermögensberatung treffenden vertraglichen Verpflichtungen bei Wahrung der Interessen des Kunden erforderlich ist. Die Vermögensberatung ist hierbei verpflichtet, den Schutz personenbezogener Daten des Kunden sicherzustellen. Auf die Möglichkeit des Wiederrufs dieser Zustimmung (im Sinn des Bankenwesengesetzes und des Datenschutzgesetzes) wird der Kunde hingewiesen.
Abs.3
Der Versicherungskunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automatischen Verwendung seiner Daten für die Kundenkartei des VM und insbesondere zur Durchführung von Marketingaktionen einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit - schriftlich auch ohne Angabe von Gründen - wiederrufen werden.
Abs.4
Der Vermögensberater ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehungen zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Vermögensberater ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
§ 7
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, beeinträchtigt dass nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. In einem solchen Fall gilt die unwirksame und oder undurchführbare Bestimmung automatisch durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen Intentionen, diemit der mangelnden Bestimmung verfolgt wurde, möglichst nahe kommt. Das gilt sinngemäß für eine Ergänzung dieser AGB im Fall von Lücken dieser AGB.
§ 8
Anwendbares Recht
Auf sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag (einschließlich dieser AGB), einschließlich von Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen dieses Vertrages (einschließlich dieser AGB), über dessen Verletzung, Auslöschung oder Nichtigkeit ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
§ 9
Gerichtschand
Für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag (und diesen AGB), einschließlich von Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen dieses Vertrags, über dessen Verletzung, Auslöschung oder Nichtigkeit, ist das Sachlich und örtlich zuständige Gericht im Sprengel des LG für ZRS Graz gemäß § 104 JN zuständig.
§ 10
Zustellungen und Mitteilungen
Abs.1
Solange der Vermögensberatung nicht eine andere Zustelladresse zur Kenntnis gebracht wird, erfolgen Zustellungen aller Art an die in der Vollmacht genannte Anschrift mit der Wirkung, dass Zustellungen an diese Anschrift als der Vermögensberatung zugekommen gelten.
Als Zustelladresse des Kunden gilt die dem Vermögensberater zuletzt bekannt gegebene Adresse.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Übermittlung von E-Mails, Briefe und/oder Faxübermittlungen unter Umständen dazu führen kann, das Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Vermögensberater eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. E-Mails, Briefe und/oder Faxübermittlungen gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens beim Vermögensberater als zugestellt.
Abs.2
Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich anders vorgesehen, müssen Mitteilungen gemäß diesen AGB in schriftlicher Form übermittelt werden.
§ 11
Schlussbestimmungen
Abs.1
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen außnahmslos der Schriftform. Mündliche Abreden und/oder Nebenabreden sind unwirksam.
Abs.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt sinngemäß für eine Ergänzung dieser AGB im Fall von Lücken dieser AGB.
Abs.3
Die Verträge zwischen dem Vermögensberater und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist - mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG - jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Vermögensberaters befindet. Der Vermögensberater ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.
Abs.4
Bei beiden Vertragsparteien werden die AGB auf allfällige Rechtsnachfolger übertragen und bestätigen, dass die AGB auch dann gültig sind, falls der Kunde oder der Vermögensberater ihre Rechtsform ändern, ihr Unternehmen oder ihr Vermögen in eine Gesellschaft einbringen, eine Fusion vornehmen oder auf andere Art eine Änderung in der Rechtsperson des kunden oder Vermögensberater eintritt.
Die Verpflichtung zur Vornahme aller Rechtshandlungen, die für die Weitergeltung der AGB notwendig sind.
Abs.5
Abweichende Vereinbarungen von den AGB regelt ein gesondert abgeschlossener schriftlicher Maklerauftrag.
Abs.6
Diese AGB wurde vom Kunden durchgelesen, inhaltlich verstanden, akzeptiert, eine Kopie erhalten und/oder von der Website: www.tfgmbh.at unter AGB downgeladen.
Abs.7
Mit Unterschrift der Vollmacht, bestätigt der Kunde auch den erhalt der jeweils gültigen AGB´s.